Gerne können Sie unser Online-Formular für die Rezeptbestellung nutzen. Folgerezepte für gesetzlich Versicherte werden als E-Rezept ausgestellt. Sie können dieses dann am Folgetag in einer Apotheke Ihres Vertrauens durch Vorlage Ihrer Versichertenkarte einlösen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Medikamente schon einmal bei uns erhalten haben und Ihre Versichertenkarte in aktuellen Quartal bei uns eingelesen wurde. Andernfalls ist eine Rezeptbestellung leider nicht möglich. Folgende Rezepte können nicht als E-Rezept ausgestellt werden: Privatrezepte, Betäubungsmittelrezepte, Rezepte für Hilfsmittel und Medizinprodukte. Diese Rezepte müssen weiterhin in der Praxis ausgedruckt und abgeholt werden.